Seniorenvertretung für die Stadt  Petershagen / Weser 

 
 

 




Bilder vom 13.04.2023


  • Auffinden und ansperchen
  • Kontrolle Vitalfunktonen
  • Stabile Seitenlage
  • Herz-Lungen- Wiederbelebung
  • Vorbereitung AED
  • Nach anbringen Klebeelemente AED




Neue Homepage

 http://www.wohnberatung-minden-luebbecke.de

Auf dieser Webseite finden Sie unter anderem Informationsblätter zu verschiedenen barrierearmen Umbaumaßnahmen und Listen von Seniorenwohnen/barrierefreien Wohnungen im Kreis Minden-Lübbecke.
Die Wohnberatung ist ein kostenfreies Beratungsangebot für alle Menschen im Kreisgebiet.
Wir beraten zum Beispiel zur altersgerechten und barrierefreien Umgestaltung in der Häuslichkeit.

 

Erklärung zur Feststellung des GRUNDSTÜCKWERTES
Die Feststellungserklärung ist in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022
elektronisch über Mein ELSTER beim zuständigen Finanzamt abzugeben.


Wer kein ELSTER-Konto hat kann diesen Link nutzen

https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de



Weser-Radweg ist Top!

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie

https://www.petershagen.de/media/custom/2703_2946_1.PDF?1648139538


Vorsicht Datenklau!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!



Achtung Datenklau!


Impfen in Petershagen

Impfen in Petershagen

Unter Federführung ihrer Ortsbürgermeisterin Sabine Kruse (CDU) hat die Ortschaft Südfelde ein eigenes Angebot auf die Beine gestellt, es wird am kommenden Freitag, 10. Dezember, ab 14 Uhr in der alten Schule (Klöpperort 5) geimpft. Zur Verfügung stehen 250 bis 300 Dosen des Vakzins Moderna, das für Menschen ab 30 Jahren geeignet ist.

Am Mittwoch, 15. Dezember, in der Zeit von 17 bis 20 Uhr in der ehemaligen Grundschule Wasserstraße (Schülerweg 9).

Weitere Termine sind am Samstag und Sonntag, 18. und 19. Dezember, von 11 bis 14 Uhr in der Sekundarschule Petershagen in Lahde (Bultweg 23).

z.Z. letztes Datum in diesem Jahr ist am Mittwoch, 22. Dezember, 17 bis 20 Uhr, in der Grundschule Friedewalde (Kocks Diek 10).

 


13. Deutscher Seniorentag: Online statt in Präsenz

BAGSO reagiert auf aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie

Vom 24. bis 26. November werden digitale Veranstaltungen angeboten, die ein gutes Leben im Alter in den Mittelpunkt stellen.



Trickbetrug:            Falsche  Polizisten

                                   versuchen es in Petershagen

 

Anleitungen im Detail

Wie genau ein Notruf über nora abläuft, können Sie in                             Schritt-für-Schritt-Anleitungen nachlesen (auch in Leichter Sprache)       oder in den Anleitungs-Videos in Deutscher Gebärdensprache anschauen.




Impfzentrum in Hille - Impfen ohne Termin

Zu diesen Zeiten können sich alle Interessierten ab 12 Jahren ohne Termin impfen lassen:

Dienstag bis Freitag: 13 bis 20 Uhr, Samstag 07.30 bis 14.30 Uhr, Sonntag und Montag geschlossen

Geimpft werden mRNA-Impfstoffe für Personen ab 16 Jahren. Der Impfstoff von Biontec/Pfizer ist auch für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen.

Neue Benachrichtigung der Kontaktpersonen


Gesundheitsamt stellt Benachrichtigung der Kontaktpersonen um – ab Donnerstag werden SMS versendet

 

 

Innerhalb kurzer Zeit sind im Kreis Minden-Lübbecke die Zahlen der mit SARS-CoV2-infizierten Personen wieder angestiegen. Bisher stehen zwar die Krankenhäuser nicht an der Überlastungsgrenze, für das Gesundheitsamt bedeuten die vielen Infektionen jedoch weiterhin einen immens hohen Aufwand. Um mit der neuen Situation umgehen zu können, stellt das Gesundheitsamt jetzt das Verfahren der Kontaktpersonen-Nachverfolgung um: Alle Kontaktpersonen, die dem Gesundheitsamt gemeldet werden, erhalten eine SMS, mit der sie über die erforderliche Quarantäne informiert werden. Kontaktpersonen, die vollständig geimpft sind, müssen keine Quarantäne einhalten, solange sie symptomfrei sind. Wichtig ist: Nur, wenn der Impfnachweis dem Gesundheitsamt vorliegt, gilt keine Quarantäne. Geimpfte Kontaktpersonen werden daher in der SMS gebeten, umgehend den Impfnachweis beim Kreis einzureichen.

Mit größtem Einsatz bearbeiten die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes erneut die Meldungen von Infektionen und Kontaktpersonen. Dennoch können wir eine verzögerte Bearbeitung aufgrund der Vielzahl der Betroffenen im Moment nicht verhindern. Alle Betroffenen werden weiterhin gebeten, die Quarantäne-Regeln des Landes zu beachten. Weitere Informationen finden Sie auf den Internet-Seiten des Kreis Minden-Lübbecke und des RKI und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW:

https://www.minden-luebbecke.de/Startseite/Informationen-zum-Coronavirus/

 



Vierte Impfaktion für Kinder ab 12 Jahren im Impfzentrum in Unterlübbe

Das Impfzentrum des Kreises in Hille-Unterlübbe bietet an diesem Samstag, 21. August 2021 wieder Impfungen für Kinder ab 12 Jahren an. Geimpft wird mit BioNTech und ohne Terminvereinbarung während der regulären Öffnungszeit zwischen 7.30 und 14.30 Uhr.

Wie vom Land NRW vorgesehen werden Kinder- und Jugendärzt*innen vorab die Impf-Aufklärung vornehmen. Ganz wichtig: Die Impfung kann nur erfolgen, wenn alle Sorgeberechtigten ihre schriftliche Einwilligung erteilt haben. Der entsprechende Bogen unter www.minden-luebbecke.de/Service/Corona/Rund-um-die-Impfung/

Weil kein Termin nötig ist, kann es eventuell zu Wartezeiten kommen – wir bitten um Verständnis. Weitere Aktionen folgen, sie werden nach den Erfahrungen vom Auftakt diesen Samstag im Detail geplant und veröffentlicht.




Impfaktion am Badesee Lahde

Am Badesee Lahde gibt es am Samstag, 17. Juli, eine Impfaktion. Beginn ist um 13 Uhr. Das Impfteam ist etwa anderthalb Stunden vor Ort. Für ganz Nordrhein-Westfalen wurde diese Woche als die „Woche des Impfens“ ausgerufen. Auch der Kreis Minden-Lübbecke nimmt daran teil, darunter auch in Lahde. Geimpft werden mRNA-Impfstoffe sowie Johnson&Johnson für alle Personen ab 16 Jahren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Kreis bittet darum, Personalausweis und elektronische Gesundheitskarte mitzubringen, gerne auch den Impfpass.


Impfen in Hille

Infos zu den neuen Öffnungszeiten des Impfzentrums - Terminverschiebungen

Die bereits veröffentlichte Änderung der Öffnungszeiten des Impfzentrums betrifft einige bereits gebuchte Termine. Das Impfzentrum kontaktiert zurzeit alle Personen, die einen Termin über das Portal der KVWL oder des Kreises gebucht haben.

Personen, die nicht über eines der Portale gebucht haben und ab der kommenden Woche einen Termin haben, können nicht auf diesem Weg erreicht werden wegen fehlender Kontaktdaten. Das sind beispielsweise Personen, die auf anderem Wege telefonisch einen Termin gebucht hatten. Voraussichtlich werden die meisten bereits die Verkürzung des Impfintervalls auf vier Wochen in Anspruch genommen haben. Andernfalls gibt es für sie ebenfalls diese Möglichkeit:

Sie können statt des gebuchten Termins innerhalb der neuen Öffnungszeiten jederzeit zur Impfung kommen. Für Zweitimpfungen ist zwingend erforderlich, dass seit dem ersten Impftermin mindestens vier Wochen vergangen sein müssen. Eine vorzeitige Zweitimpfung ist nicht möglich. 

Ab dem kommenden Montag, den 19.07.2021 gelten die folgenden Öffnungszeiten:

 

Dienstag bis Freitag: 13 bis 20 Uhr

Samstag 07.30 bis 14.30 Uhr

Sonntag und Montag geschlossen

 

Es wird darum gebeten, zur Zweitimpfung die Unterlagen vom ersten Termin mitzubringen und – wenn vorhanden – den Impfausweis. 

Alle, die zur Erstimpfung kommen, bringen bitte den Personalausweis, die elektronische Gesundheitskarte (Krankenversichertenkarte) und den Impfpass (wenn vorhanden) mit. Nicht notwendig sind die Unterlagen der KVWL (Anamnesebogen, Einwilligungserklärung etc.) – diese werden vor Ort ausgedruckt.

Während die Nachfrage bei den aktuellen Sonderimpfaktionen bisher sehr hoch ist, war der Bedarf an fest gebuchten Terminen im Impfzentrum in den vergangenen Wochen deutlich gesunken. Im Schnitt gab es täglich bis zu 200 gebuchte Termine, die letztlich nicht wahrgenommen worden waren. Die Impfquote im Kreisgebiet steigt stetig an (die genauen Zahlen werden von KVWL, Betriebsärzten und anderen Impfstellen direkt an das RKI gemeldet und dort zentral erfasst), gleichzeitig stehen den Menschen mehrere Möglichkeiten offen, sich impfen zu lassen. Deshalb hat sich das Impfzentrum dazu entschlossen, die Öffnungszeiten entsprechend dem Bedarf anzupassen. Wir bedauern eventuelle Unannehmlichkeiten durch die kurzfristigen Änderungen und hoffen, dass alle ihren Impftermin im Impfzentrum trotzdem wahrnehmen können.


 

Impfen in Hille ohne Termin





Aktueller Hinweis: Impfterminvergabe

Pressemitteilung!

Alle Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens können ab Samstag einen Termin in den Impfzentren vereinbaren



Impftermin vereinbaren:

Wenn Sie einen Impftermin im Portal der KVWL vereinbaren wollen,  haben Sie zwei Möglichkeiten:

Entweder Sie nutzen hierzu das Online-Buchungssystem oder Sie rufen eine der beiden kostenfreien Rufnummer an: 116 117 bzw. (0800) 116 117 02 (nur in Westfalen-Lippe) an.



Aktueller Hinweis: Impfterminvergabe                             Die nordrhein-westfälischen Impfzentren können ab kommendem Mittwoch (23. Juni 2021) die Erstimpfungen fortsetzen. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) mitgeteilt. 

Ab kommendem Mittwoch, 8.00 Uhr, können folgende Personengruppen einen Impftermin über die Buchungsplattform der KVWL buchen:

  • Personen ab 60 Jahren
  • Personen ab 16 Jahren mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf nach einer SARS-CoV-2-Infektion - Der Nachweis der entsprechenden Vorerkrankung erfolgt über eine formlose Bescheinigung des behandelnden Arztes, die zum Impfzentrum mitzubringen ist.
  • Beschäftigte in Krankenhäusern sowie
  • Beschäftigte in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Impftermin vereinbaren:

Wenn Sie einen Impftermin im Portal der KVWL vereinbaren wollen,  haben Sie zwei Möglichkeiten:

Entweder Sie nutzen hierzu das Online-Buchungssystem oder Sie rufen eine der beiden kostenfreien Rufnummer an: 116 117 bzw. (0800) 116 117 02 (nur in Westfalen-Lippe) an.



Impftermin vereinbaren ab den 6. Mai

  • Personen,      die 1951 oder früher geboren sind
  • Personen,      die Chroniker gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Coronavirus-Impfverordnung sind      (Ärztliches Attest erforderlich)
  • Kontakt-      / Pflegepersonen:
  • bis zu       2 Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen       pflegebedürftigen Person (Nachweis: Kopie des Nachweis der Pflegekasse)
  • bis zu       2 Kontaktpersonen einer Schwangeren (Nachweis: Formular gemäß       Vorlage und Kopie Mutterpass)
  • Eltern       von schwer erkrankten Minderjährigen mit einer Vorerkrankung nach § 3       Abs. 1 Nr.2 Coronavirus-Impfverordnung (Nachweis: Ärztliches Attest)
  • Priorisierte      Berufsgruppen / Beschäftigte der folgenden Gruppen:
  • Lebensmitteleinzelhandel       / Drogeriemärkte
  • Weiterführende       Schulen
  • Justizvollzug       mit Gefangenenkontakt 
  • Steuerfahnder*innen     
  • Gerichtsvollzieher*innen     
  • Servicebereiche       der Gerichte und Justizbehörden, Richter*innen sowie Staatsanwält*innen      
  • Ambulanter       Sozialer Dienst der Justiz (Nachweis: Arbeitgeberbescheinigung       gemäß Vorlage)

Im Impfzentrum wird Ihre Impfberechtigung geprüft. Personen, die einen Termin gebucht haben, aber nicht impfberechtigt sind, werden am Impfzentrum abgewiesen!

Entweder Sie nutzen hierzu das Online-Buchungssystem oder Sie rufen eine der beiden kostenfreien Rufnummer an: 116 117 bzw. (0800) 116 117 02 (nur in Westfalen-Lippe) an. 

Die Hotline steht Ihnen täglich von 8 bis 22 Uhr zur Verfügung. Eine Online-Buchung ist jederzeit möglich.

 


Luca - Schlüsselanhänger ab sofort verfügbar!

Die Stadt Petershagen unterstützt den Kreis Minden-Lübbecke bei der Kontaktnachverfolgung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Wer nicht über ein Smartphone verfügt, kann mit den Schlüsselanhängern zur Kontaktnachverfolgung beitragen.

Die Schlüsselanhänger können ab sofort bei der Stadt Petershagen angefordert werden.

Da der Zutritt zu den Rathäusern in Petershagen und Lahde für den Besucherverkehr derzeit nur mit Terminvereinbarung möglich ist, werden die Schlüsselanhänger nach Anforderung per Post zugeschickt. Im Ausnahmefall können sie auch an der Information in den Rathäusern Petershagen und Lahde abgeholt werden (dafür bitte an dem jeweiligen Gebäude klingeln).

Für die Zusendung per Post können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail unter info@petershagen.de oder telefonisch unter der Telefonnummer 05702 822 0 melden.

Bevor ein Schlüsselanhänger genutzt werden kann, muss dieser noch registriert werden. Eine Registrierung kann unter www.luca-app.de/schluesselanhaenger/ mit der Seriennummer vorgenommen werden.

Nähere Informationen rund um die luca-App finden Sie unter www.luca-app.de.



Seniorenvertretung Petershagen hilft gern, wenn sie einen Luca-Schlüsselanhänger benötigen und/oder bei der Anmeldung damit sie diesen nutzen können.


Impftermin vereinbaren


Aktuell können sich Über-70-Jährige und Über-80-Jährige für einen Impftermin anmelden. Partnerbuchungen sind möglich. Sobald weitere Jahrgänge einen Impftermin vereinbaren können, werden wir diese hier nennen. Ab dem 30. April 2021 ist eine Terminbuchung für chronisch Erkrankte der Priorität 2 auch in den Impfzentren möglich. Selbstverständlich erhalten auch über 80-Jährige weiter Impftermine.

Entweder Sie nutzen hierzu das Online-Buchungssystem oder Sie rufen eine der beiden kostenfreien Rufnummer an: 116 117 bzw. (0800) 116 117 02 (nur in Westfalen-Lippe) an. 

Die Hotline steht Ihnen täglich von 8 bis 22 Uhr zur Verfügung. Eine Online-Buchung ist jederzeit möglich.


Große Resonanz auf Sonderimpftermine des Kreises

Seit gestern Morgen vergibt der Kreis Minden-Lübbecke Termine für eine Sonderimpfaktion mit Restbeständen des Wirkstoffs von AstraZenca an Menschen über 60 Jahre. Die Resonanz ist groß, die Telefone haben seit dem Morgen kaum stillgestanden. Und obwohl es zeitweise Probleme mit der Telefonanlage gegeben hatte, wurden demnach bisher mehr als 300 Termine bis zum Wochenende vergeben.

Auch in den kommenden Tagen sollen weitere Buchungen über die eingerichtete Hotline des Kreises  0571 - 807 10900 möglich sein. Die Behörde weist in dem Zusammenhang nochmal ausdrücklich darauf hin, dass nur diejenigen im Impfzentrum in Hille geimpft werden, die einen Termin haben.


Impfangebot mit AstraZeneca für alle über 60


Das Impfzentrum in Hille hat Restbestände an AstraZeneca-Impfstoff übrig (verbliebener Impfstoff, der für die Erstimpfung vorgesehen war), dieser wird kurzfristig für Menschen, die älter als 60 Jahre sind, zur Verfügung gestellt. Impfwillige können ab morgen,                                Dienstag, 20. April 2021, unter Telefon-Hotline: 0571 - 807 10900             (in der Zeit von 9 bis 17 Uhr) einen Impftermin buchen.                          Eine Impfung erfolgt ausschließlich nach Termin.






Leidvolle Erfahrung beim Versuch einen Impftermin für Bürger ab 60 zu bekommen

Von Rüdiger Koslowski

Die Ankündigung von NRW-Gesundheitsminister Laumann, dass ab dem 3. April über 60 die Möglichkeit erhalten sollen, einen Termin für eine Impfung mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca zu vereinbaren, hat auch mich elektrisiert.

Vorsichtshalber habe ich bereits am 01. April unter 0800 11611702 angerufen. Die Auskunft lautete: Wir können heute keine Termine ausgeben, wir bekommen eine neue Software, aber morgen ab acht Uhr ist es möglich.

Am 02. April kurz nach acht Uhr der zweite Versuch. Antwort: Wir haben die Termine vom Kreis Minden- Lübbecke noch nicht, Termine für über Sechzigjährige können erst ab Samstag den 03. April ab neun Uhr vergeben werden. So weit, so gut.

Heute weiß ich, für alle, die ohne Termin in Hille standen, begann das Impfen schon. Siehe © MT-online vom 04. April: „Mehr als 3000 Menschen profitieren von spontaner Impfaktion für über-60-Jährige“.

Ich habe mich stattdessen am 03. April an die bekannten Wege gehalten und online um 9:40 Uhr unter www.116117.de registriert, bzw. bis zum Abend unter 0800 116 117 02 versucht einen Termin zu bekommen. Die Versuche anzurufen endeten regelmäßig an ständigen Besetzt-Signalen. 

Und erst gegen 22 Uhr erhielt ich eine Rück-Mail zur Zertifizierung. Ich habe mich sofort angemeldet, aber es waren keine Termine freigegeben.

Ab dem 04. April ab 7 Uhr habe ich mich erneut beharrlich angemeldet, mit unterschiedlichen Browsern, regelmäßig die Caches geleert und die Cookies gelöscht, es waren und blieben keine Termine freigeschaltet.

So sah es aus an allen möglichen Tagen!

Die angegebene Telefonnummer ist permanent überlastet und es gibt keine Online-Termine.

 

Wie schrieb doch Minister Karl-Josef Laumann in seinem Schreiben an die Landesseniorenvertretung NRW eV? 

Auszug:

Die Kritik zur Terminvergabe kann ich sehr gut nachvollziehen. Auch ich bin sehr unzufrieden damit, wie bisher – insbesondere im Bereich Westfalen/Lippe – gelaufen ist. Durch eine neue Software, die von der kassenärztlichen Vereinigung Westfalen/Lippe ab April eingesetzt wird, verspreche ich mir Vereinfachungen für die Nutzerinnen und Nutzer und auch Verbesserungen im Bedienungskomfort.

 

Ich frage mich, wofür gibt es Online-Portale die anscheinend nicht ausreichend gepflegt werden, aber viel Geld kosten und ein Telefon-Hotline, die anscheinend auch ständig überlastet ist ? Oder ist ein Telefon und ein PC zu wenig, um sich anzumelden ?

Oder liegt es ganz einfach an mir?
Dann frage ich mich, wie sollen dieses Menschen über 80 Jahren bewältigen?


Impfaktinon für -Über-60-Jährige

Termine können erst ab den 03.04.2021 vergeben werden




Mit der »luca«-App Infektionsketten unterbrechen

Der Kreis Minden-Lübbecke wirbt für die Nutzung der „luca“-App. Nachdem die Verwaltung nun alle Voraussetzungen für den Start der Kontaktnachverfolgungs-App geschaffen hat, setzen das Gesundheitsamt und Landrätin Anna Katharina Bölling nun auf einen breiten Einsatz.

„Wir wollen die luca-App jetzt in die Flächen bringen, denn sie funktioniert umso besser, je mehr Menschen sich daran beteiligen“, sagt Landrätin Anna Katharina Bölling. „Die App ist vielseitig einsetzbar und gibt durch die lückenlose Kontaktnachverfolgung neue Perspektiven für Gastronomie, Handel, Sport oder Kultureinrichtungen. Überall dort, wo Menschen aufeinandertreffen, kann die App zum Einsatz kommen. Das gilt für die private Zusammenkünfte, genauso wie für die Arbeitsstätte, den Verein oder auch den ÖPNV. Im Kreishaus nutzen wir die App inzwischen ebenfalls zur Kontaktnachverfolgung bei Besprechungen oder Sitzungen der politischen Gremien“, ergänzt Anna Katharina Bölling.

Die App kann von allen Interessierten im Kreis Minden-Lübbecke genutzt werden, eine vorherige Absprache mit der Kreisverwaltung ist nicht erforderlich. Im Falle einer notwendigen Kontaktnachverfolgung lassen sich die Daten aus „luca“ nach Freigabe durch die mit Corona infizierte Person in die Software des Gesundheitsamtes übernehmen, was eine deutliche Zeitersparnis gegenüber der Kontaktverfolgung per Papierbogen darstellt. Zudem wird der Datenschutz mit der App deutlich besser gewährleistet als bei einer Dokumentation auf einsehbaren Papierlisten.

Bürger*innen, die kein Smartphone besitzen oder die App nicht nutzen wollen, sollen zukünftig Schlüsselanhänger mit integriertem QR-Code erhalten können. Dieser wird dann vom Gastgeber eingescannt. Damit wären auch Bürger*innen ohne Smartphone – natürlich digital verschlüsselt – im Falle einer Corona-Infektion als Kontaktperson durch das Gesundheitsamt identifizierbar. Der Kreis steht dazu in Kontakt mit dem Hersteller der App.

Weitere Informationen zur Nutzung der App finden Interessierte hier.


Winterwunderland Petershagen

Impressionen aus den einzelnen Ortschaften
  (Stadt)- Es gibt ihn also doch noch: Winter, wie man ihn aus den 1970er und   1980er Jahren kennt. Der Polarwirbel hat dieses Jahr auch im Stadtgebiet für   ordentlich Eis und Schnee gesorgt. Wie sah es in den einzelnen Ortschaften   aus? Wir haben zauberhafte Fotos von Einwohner*innen, Ortsbürgermeister*innen   und Besucher*innen erhalten.                  Herzlichen Dank dafür!
 

Kommen Sie mit auf eine kleine Winterreise durch unser Stadtgebiet und   genießen Sie die wunderschönen Impressionen unserer Bildergalerie.
  Hier geht es zur Bildergalerie: www.petershagen.de/Rathaus/Aktuelles/index.php?La=1&object=tx,2703.5032.1&kat=&kuo=2&sub=0



Das Tragen von FFP2- Masken oder medizinische Masken ist ab den 25.01.2021 Pflicht!

Die ersten 3 FFP2-Masken wurden im Dezember Kostenlos von den Apotheken ausgegeben. Ab Januar sollten von den gesetzlichen Krankenkassen Berechtigungsscheine versendet werden

Aber Pustekuchen, nicht alle Berechtigten haben die Berechtigungsscheine bekommen.





 

So soll es weiter gehen!

Lt. Gesetzliche Krankenkassen.

Die ersten drei Masken konnten Sie sich bereits in den Apotheken abholen. Sechs Schutzmasken erhalten Sie dort bis 28. Februar. Anschließend haben Sie auf weitere sechs Masken in der Zeit vom 16. Februar bis 15. April Anspruch. Sie müssen dafür einen Berechtigungsschein und unser Anschreiben vorlegen. 
Die Berechtigungsscheine werden von der Bundesregierung gedruckt und an die Krankenkassen gegeben. Wir erhalten diese nur in bestimmten Mengen und versenden sie sofort per Post an die berechtigten Personen. Geplant ist, dass bis Mitte Februar alle ihre Berechtigungsscheine erhalten.

Auf wie viele FFP2-Masken habe ich Anspruch?

  • Sie haben Anspruch auf insgesamt 15 FFP2-Masken. Die ersten drei Masken konnten Sie sich bereits in den Apotheken abholen. Sechs Schutzmasken erhalten Sie dort  bis 28. Februar. Auf sechs weitere Masken haben Sie in der Zeit vom 16. Februar bis 15. April Anspruch.
  • Die Berechtigungsscheine für die über 75-Jährigen sind bereits versandt. Am 25.1.2021 startet der Versand der Berechtigungsscheine an Personen zwischen 70 und 74 Jahren und Personen unter 60 Jahren, bei denen bestimmte Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen. 
    Ab dem 27.1.2021 erhalten Personen zwischen 60 und 69 Jahren ihre Berechtigungsscheine per Post. 
  •      
     Die Berechtigungsscheine für die über 75-Jährigen sind bereits versandt.  Am 25.1.2021 startet der Versand der Berechtigungsscheine an Personen zwischen 70 und 74 Jahren und Personen unter 60 Jahren, bei denen bestimmte Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen. 
     Ab dem 27.1.2021 erhalten Personen zwischen 60 und 69 Jahren ihre  Berechtigungsscheine per Post.

Zu den berechtigten Personen gehören Sie, wenn Sie am Stichtag 15.12.2020 in Deutschland lebten und 60 Jahre oder älter waren.
Falls Sie jünger als 60 Jahre waren, haben Sie Anspruch auf FFP2-Masken, wenn eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

  • chronisch obstruktive  Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz  Stadium ≥ 4,
  • Demenz oder Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder  Stammzellentransplantation,
  • Trisomie 21,
  • Risikoschwangerschaft. 


Dienststellen der Stadt weiterhin   geschlossen

(Stadt)-   Dienststellen der Stadt Petershagen bleiben im Zuge des bundesweiten   Lockdowns weiterhin, zunächst bis zum 31.01.2021, geschlossen
  
Auf Grund der nochmals verschärften Maßnahmen im Zusammenhang mit dem   bundesweiten Lockdown, bleiben alle Dienststellen der Stadtverwaltung   (Rathäuser Petershagen und Lahde, Bauhof, Eigenbetriebe, Stadtbücherei und Jugendzentrum) weiterhin für die Öffentlichkeit, zunächst bis zum 31.01.2021,   geschlossen.
  
  Gerne können Sie sich telefonisch, per E-Mail oder per Post mit ihrem   Anliegen an die zuständigen Beschäftigten wenden.
  
  In dringenden Fällen, in denen ein persönliches Erscheinen erforderlich ist,   können individuelle Termine mit den Mitarbeitern/innen vereinbart werden.
  
  Wir bitten um Ihr Verständnis.

 







 


Weitere Informationen und Aktuelle Nachrichten

Aktuelle Nachrichten aus Petershagen

https://www.petershagen.de/Rathaus/Aktuelles

Aktuelle Nachrichten aus dem Mühlenkreis

https://www.radiowestfalica.de/nachrichten/muehlenkreis.html


          

 


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